Von Krananlagen, Toren und Lastaufnahmemitteln
Um die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten, wird eine jährliche wiederkehrende Prüfung von Krananlagen und Hebezeugen durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vorgeschrieben.
Auf Wunsch führen wir z.B. folgende Prüfungen bei Ihren Krananlagen, Toren und Lastaufnahmemittel durch:
- Wiederkehrende Prüfung nach DGUV 52 (Krane)
- Wiederkehrende Prüfung nach DGUV 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte)
- Wiederkehrende Prüfung nach DGUV 100-500 (Anschlagmittel)
- Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 (elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
- Wiederkehrende Prüfung nach ASR A1.7 (Türen und Tore)
- Wiederkehrende Prüfung nach DGUV 108-007 (Regale)
DGUV Prüfungen für Krane, Hebezeuge, Lastaufnahmemittel und Rolltore führen wir durch unsere Sachkunde geschulten Mitarbeiter aus.
Bei Fragen auch zu anderen Prüfungen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter : +49 281 16398 – 0 zur Verfügung. Rufen Sie uns jetzt an!