DGUV52 Prüfung

Krananlagen und Hebewerkzeuge:

Krananlagen und Hebezeuge werden schweren Lasten ausgesetzt, die sich auf die ganze Krananlage und auf das Hebewerkzeug auswirken. Umso wichtiger ist es die Jährliche DGUV 52 Prüfung durchzuführen zu lassen.

Damit eine dauerhafte Betriebssicherheit gewährleistet werden kann, werden die wiederkehrenden Prüfungen in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), gesetzlich geregelt.

Diese Regelung schreibt auch vor, dass alle Prüfergebnisse der Pflichtprüfungen vom Betreiber der Krananlagen und Hebezeuge z.B. im Kranbuch aufgehoben werden müssen.

Bei der DGUV 52 Prüfung werden bei Kranen und Hebezeugen (Potenzielle) Schäden und Defekte erkannt, die von uns im Anschluss alle behoben werden können.

Wenn diese Pflichtprüfung nicht Jährlich ordnungsgemäß durchgeführt wird, kann im schlimmsten Fall eine Krananlage oder das Hebewerkzeug für mehrere Tage stillgelegt werden

Übrigens ist ein großer Vorteil dieser Prüfung, dass die Lebensdauer der Krananlagen und Hebezeuge verlängert werden kann.

Prüfumfang:

Unser eigens entwickelter Prüfbericht

Basierend auf unserer jahrzehntelangen Prüferfahrung bekommen Sie von uns keinen Standard Prüfbericht, sondern einen selbst entwickelten 3-Seitigen DGUV 52 Prüfbericht. In diesem Prüfbericht werden alle Mängel verständlich und ggf. bildlich erklärt.

Auf Wunsch passen wir die Prüfberichte nach Ihren Bedürfnissen für Sie an.