DGUV 54 (Winden, Hub- und Zuggeräte)

Wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 54

Oft wird vergessen, dass auch Winden, Hub- und Zuggeräte schweren Lasten ausgesetzt werden.

Insofern ist es um so wichtiger die jährliche DGUV Vorschrift 54 Prüfung durchzuführen. So dass eine dauerhafte Betriebssicherheit gewährleistet werden kann.

Wie bei der DGUV 52 werden bei Winden, Hub- und Zuggeräten Schäden erkannt, die im Anschluss auf Wunsch von unserem Fachpersonal behoben werden können.

Bei folgenden Geräten muss eine jährliche DGUV Vorschrift 54 Prüfung durchgeführt werden:

  • Kettenzüge
  • Flaschenzüge
  • Seilzüge
  • Stockwinden
  • usw.

Prüfmöglichkeiten:

Die Geräte werden bei Ihnen Vorort nach DGUV Vorschrift 54 geprüft. Ist die Prüfung bei Ihnen Vorort nicht möglich, können Sie die Geräte gerne zu uns bringen. Desweitern bieten wir Ihnen nach Absprache die Abholung der Geräte an.

Prüfumfang:

Unser eigens entwickelter Prüfbericht.

Sie bekommen von uns einen eigens entwickelten 2-Seitigen DGUV Vorschrift 54 Prüfbericht. In diesem Prüfbericht werden alle Mängel verständlich erklärt und ggf. bildlich kenntlich gemacht.